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Um die Ziele der Bachelorarbeit schrittweise zu erreichen, wird im Folgenden eine Einführung in die DIN EN 80001-1 gegeben. Danach wird die Methode zur Einführung der Norm im AGAPLESION DIAKONIEKLINIKUM ROTENBURG präsentiert, wobei auf die Struktur der Dokumentation und die Einführung der Prozesse eingegangen wird. Im letzten Schritt wird die Implementierung anhand eines Beispiels durchgeführt. Hierbei wird geprüft, wie gut die Norm umsetzbar ist und welche Probleme dabei auftreten. In der Zusammenfassung werden alle Informationen verknüpft und die daraus resultierenden Probleme vorgestellt und anschließend diskutiert.
Im Rahmen der vorliegenden Bachelorarbeit in Kooperation mit der Hospitaltechnik Planungsgesellschaft mbH wurden die möglichen Effekte eines verteilten Alarmsystems von Dräger und tetronik auf die Arbeitsqualität der Pflegekräfte auf Intensivstationen untersucht.
Dazu wurde eine Online-Befragung via Microsoft Forms mit den Intensivpflegekräften der Karl-Hansen-Klinik in Bad Lippspringe und der Spezialklinik Jugenheim in Jugenheim durchgeführt. Hierbei besitzt die Intensivstation Bad Lippspringe das verteilte Alarmsystem der
Unternehmen Dräger und tetronik, wohingegen die Intensivstation Jugenheim keins besitzt. Mit Hilfe selbstständig durchgeführter Interviews wurden sowohl die befragten Intensivstationen in
ihrem Aufbau dargestellt als auch das verteilte Alarmsystem in seiner Beschaffenheit und Funktion vollständig erläutert. Die Daten aus der Online-Befragung wurden mit Hilfe eines einseitigen Zweistichproben t-Tests ungleicher Varianzen ausgewertet.
Die Auswertung der Online-Befragung ergab acht signifikante Ergebnisse, die auf eine bessere Arbeitsqualität in der Intensivstation mit dem verteilten Alarmsystems von Dräger und tetronik hinweisen. Jedoch fiel die Mehrheit der 25 Mittelwertsunterschiede nicht signifikant aus.
Schlussfolgernd ist davon auszugehen, dass der positive Effekt eines verteilten Alarmsystems auf Intensivstationen noch nicht zu genüge erreicht ist. Es ist daher anzustreben, dass das verteilte Alarmsystem weiterhin verbessert wird, sodass auch die restlichen untersuchten
Effekte signifikant werden.
Mit einer Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen in der Gastronomie schafft der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage dafür, dass Konsument:innen grundsätzlich eine Wahlfreiheit zwischen Mehrweg und Einweg haben. Diese am 01.01.2023 in Kraft getretene Pflicht gilt für Einwegverpackungen mit Kunststoffanteil. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen und Erleichterungen für kleine Betriebe. Sowohl gegenwärtig als auch bei einer Revision der Mehrweg-Angebotspflicht, gilt es auf die Anforderungen der Konsument:innen zu reagieren.
Der vorliegende Abschlussbericht soll hierzu einen Baustein darstellen. Mittels einer Online-Befragung mit einem standardisierten Fragebogen wurde untersucht, welchen Einfluss die Eigenschaften Pfandhöhe, Pfandvaluta, Rückgabemöglichkeiten, zeitlicher Mehraufwand sowie das Material der Mehrwegverpackung auf die Bereitschaft zur Nutzung der Konsument:innen haben.
Im Rahmen der Befragung entschieden sich die Teilnehmer:innen in 85% der Fälle für eine Mehrwegverpackung. Für die befragten Personen war dabei die Recyclingfähigkeit sowie eine Vielzahl an Rückgabemöglichkeiten besonders wichtig. Die Pfandhöhe und der zeitliche Mehraufwand sind dem nachgeordnet. Beide Eigenschaften weisen eine ähnliche Bedeutung für die Befragten auf. Relativ unbedeutend ist hingegen der Zeitpunkt, an dem das Pfand fällig wird. Hier wird eine sofortige Zahlung präferiert. Die Bereitschaft zur Nutzung hängt zudem davon ab, ob die Speisen und Getränke zuhause oder unterwegs verzehrt werden und ob sie abgeholt oder geliefert werden.
Einen zweiten Baustein der Untersuchung bilden die Expert:innen-Interviews. Hierbei wurden Verbraucherschützer:innen, Vertreter:innen der Gastronomie sowie Anbietende von Mehrwegverpackungssystemen zu ihrer Einschätzung hinsichtlich der Mehrweg-Angebotspflicht befragt.
Die Analyse der Expert:innen-Interviews zeigt einen wesentlich pessimistischeren Blick auf die Bereitschaft der Verbraucher:innen Mehrwegverpackungen zu nutzen. Die Verfügbarkeit eines übergeordneten Mehrwegsystems mit einer Vielzahl von Rückgabestellen wird als erstrebenswert und notwendig für eine massentaugliche Mehrweganwendung gesehen. Gleichzeitig werden Verbraucher:innen heute noch nicht im zufrieden-stellendem Maß auf die Entscheidungsmöglichkeit für Mehrweg aufmerksam gemacht. Die recht großzügigen Ausnahmen von der Mehrweg-Angebotspflicht sollten aus Sicht der Expert:innen möglichst abgeschafft werden. Dies dient zum einen dem Entgegenwirken einer Wettbewerbsverzerrung zugunsten von Einweg, zum anderen betreffen die Ausnahmen sehr viele Betriebe, sodass die Wirkung des VerpackG erheblich gesenkt wird.